zwingende auslegung
71Empfängerbenennung — bezeichnet in Deutschland ein von der Finanzbehörde betriebenes Verfahren auf Grundlage von § 160 Abgabenordnung (AO). Dabei wird der Steuerpflichtige aufgefordert, den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von… …
72Sachenrecht (Österreich) — Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum. Der Besitz ist kein dingliches Recht, sondern bloß eine… …
73Konfliktforschung: Nationalismus, Fundamentalismus, Multikulturalität — Die für die Herausbildung von Identitäten wichtigen Definitions und Abgrenzungsprozesse müssen keineswegs den Charakter unversöhnlicher Feindschaft annehmen. Das Andere muss nicht das schlechthin Fremde sein so attraktiv eine forcierte… …