zwingende auslegung

  • 61U.S. Army — Wie die Air Force verwendet die United States Army in der Öffentlichkeitsarbeit nicht das Wappen ihres Ministerialressorts, sondern ein modernes, firmenähnliches Logo. Die United States Army ist als Heer eine Teilstreitkraft der …

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  • 62U. S. Army — Wie die Air Force verwendet die United States Army in der Öffentlichkeitsarbeit nicht das Wappen ihres Ministerialressorts, sondern ein modernes, firmenähnliches Logo. Die United States Army ist als Heer eine Teilstreitkraft der …

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  • 63US-Militärfahrzeuge — Wie die Air Force verwendet die United States Army in der Öffentlichkeitsarbeit nicht das Wappen ihres Ministerialressorts, sondern ein modernes, firmenähnliches Logo. Die United States Army ist als Heer eine Teilstreitkraft der …

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  • 64US Army — Wie die Air Force verwendet die United States Army in der Öffentlichkeitsarbeit nicht das Wappen ihres Ministerialressorts, sondern ein modernes, firmenähnliches Logo. Die United States Army ist als Heer eine Teilstreitkraft der …

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  • 65United States Army — Wappen des Department of the Army Aufstellung 1789 …

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  • 66Willenserklärung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat.: voluntatis declaratio) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens,… …

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  • 67Zenerbarriere — Die Zenerbarriere ist ein elektrisches Betriebsmittel, das als Sicherheitsbarriere im Explosionsschutz eingesetzt wird. Ihre Aufgabe ist die Verhinderung der Zündfähigkeit von Stromkreisen, die in eine explosionsfähige Atmosphäre verlegt werden… …

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  • 68Zölibat — Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ allein, unvermählt lebend‘, nicht fachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen. Neben der römisch… …

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  • 69Eisenbahnrecht — (law of railways; legislation des chemins de fer; diritto delle strade ferrate) ist im weiteren Sinne der Inbegriff aller öffentlich rechtlichen und privatrechtlichen Normen, die die Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen regeln, im engeren Sinne der …

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  • 70Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …

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