zustehen
1Zustehen — Zustehen, verb. irregul. (S. Stehen.) 1. Activum. (1) Einem etwas zustehen, im Oberdeutschen für zugestehen, welches S. Ich steh es gerne zu, Opitz. (2) Erlauben; wofür im Hochdeutschen gleichfalls zugestehen üblicher ist. 2. Neutrum, mit haben,… …
2zustehen — V. (Mittelstufe) einer Person als Recht zukommen Synonym: gebühren (geh.) Beispiele: Den Verwandten steht eine Entschädigung nicht zu. Das Eigentumsrecht an der Ware steht dem Verkäufer zu. zustehen V. (Aufbaustufe) eine Berechtigung zu etw.… …
3zustehen — ↑ stehen …
4zustehen — 1. berechtigt sein, das Recht/ein Anrecht/einen Anspruch haben, verdienen; (geh.): gebühren; (veraltet): kompetieren. 2. sich gehören, zukommen; (veraltend): geziemen. * * * zustehen:zukommen·einAnrecht/einenAnspruchhaben|auf|… …
5zustehen — zu|ste|hen [ ts̮u:ʃte:ən], stand zu, zugestanden <itr.; hat: 1. etwas sein, worauf jmd. Anspruch hat: der größere Anteil stand mir zu; ihr stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu. Syn.: ↑ gebühren, jmds. gutes Recht sein. 2. zukommen (3): ein Urteil… …
6zustehen — zu̲·ste·hen (hat / südd (A) (CH) ist) [Vi] etwas steht jemandem zu jemand hat das Recht, etwas zu bekommen: Der Ehefrau steht die Hälfte des Erbes zu …
7zustehen — zostonn …
8zustehen — zu|ste|hen …
9Überhangmandat — Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen, wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem… …
10Inverser Erfolgswert — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Negatives Stimmgewicht (auch inverser Erfolgswert) bezeichnet einen Effekt bei Wahlen, bei dem sich Stimmen gegen den… …