zusammenfordern

  • 1Amt — Amt, 1) Inbegriff der Einem (Beamter, Beamteter) vom Staate od. einem Höheren übertragenen Dienste zur Erreichung öffentl. Zwecke; 2) Verpflichtung für einzelne Fälle; 3) damit verbundene Würde u. Vortheile; 4) Verpflichtung u. Berechtigung zur… …

    Pierer's Universal-Lexikon