zusätzliche vorschriften
1Liste der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen in Österreich — Diese Liste der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen beinhaltet (Stand vom Januar 2011) die in Österreich gültigen Richtlinien und Vorschriften für den Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen. Herausgeber der Richtlinien und… …
2Fliegende Bauten — sind per Definition der jeweiligen Landesbauordnungen der bundesdeutschen Länder: „… bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.“ oder, laut der Definition des Deutschen Instituts für Normung… …
3Straßenverkehrsrecht — Stra|ßen|ver|kehrs|recht, das <o. Pl.>: Gesamtheit der Vorschriften, die die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze durch Fahrzeuge u. Fußgänger regeln. * * * Straßenverkehrsrecht, die Gesamtheit der Vorschriften, die die… …
4Dreiviertelzug — Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift (FV) sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der… …
5Fliegender Bau — Riesenrad auf dem Oktoberfest Fliegende Bauten sind per definitionem der jeweiligen Landesbauordnungen der bundesdeutschen Länder und des Deutschen Instituts für Normung DIN bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt …
6Halbzug (Eisenbahntechnik) — Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift (FV) sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der… …
7Kurzzug — Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift (FV) sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der… …
8Langzug — Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift (FV) sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der… …
9Viertelzug — Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift (FV) sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der… …
10Zugbildung — bedeutet die Zusammenstellung der Personen beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der Verkehrsvorschrift… …