zur ungeteilten hand
1Gemeinschaft zur gesamten Hand — Gesamthandsgemeinschaft. Die einzelnen Gesamthänder sind nicht an den einzelnen Gegenständen (⇡ Gemeinschaft), sondern zu einem Bruchteil an dem gesamten Sondervermögen der G.z.g.H. beteiligt. Sie haben daher keine Verfügungsberechtigung über… …
2Solidārisch — (lat. in solidum), für das Ganze, für ein Ganzes, einer für alle, samt und sonders, einheitlich, Bezeichnung für die Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (s. Gesamtschuldner). Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für Österreich …
3Haus Nordherringen — p1p3 Haus Nordherringen Alternativname(n): Torksburg, Torcksburg Entstehungszeit: um 1187 Burgentyp: Brückenkopf …
4Torcksburg — p1Koordinaten fehlen! Hilf mit.p3 Haus Nordherringen Alternativname(n): Torksburg, Torcksburg Entstehungszeit: um 1187 Burgentyp: Brückenkopf …
5Torksburg — p1Koordinaten fehlen! Hilf mit.p3 Haus Nordherringen Alternativname(n): Torksburg, Torcksburg Entstehungszeit: um 1187 Burgentyp: Brückenkopf …
6Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …
7Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …
8Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …
9Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …
10Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …