zum wohle

  • 1zum Wohle der Öffentlichkeit — pro bono; der Allgemeinheit dienend …

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  • 2pro bono — zum Wohle der Öffentlichkeit; der Allgemeinheit dienend …

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  • 3Heinrich Lammasch — (* 21. Mai 1853 in Seitenstetten; † 6. Jänner 1920 in Salzburg) war ein österreichischer Straf , Staats und Völkerrechtler, sowie letzter k.k. Ministerpräsident Altösterreichs. Der überzeugte Pazifist gehörte zu den bedeutendsten Befürwortern der …

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  • 4Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 5Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 6Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 7Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 8Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 9Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 10Gremium nach Art. 13 Abs. 6 GG — Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. Die… …

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