zu den rechtsformeln
1Formular — Sn std. (16. Jh.) Neoklassische Bildung. Neoklassische Bildung zu l. fōrmulārius zu den Rechtsformeln gehörig , zu l. fōrmula f. Gesetz, Bestimmung, Vordruck , zu l. fōrma f. Gestalt, Form, Figur, Umriß . Ebenso nfrz. formulaire, nndl.… …
2Römische Literatur — Römische Literatur. Erste Periode. Die Römer waren ursprünglich ein ackerbauendes Volk u. als solches von gesunder u. kräftiger Natur, streng sittlich u. ernst im Leben, fleißig u. ordnungsliebend im Hause, durch ihre politische Lage genöthigt… …
3Pontifex — Der Pontifex (griechisch: ἀρχιερεύς, archiereus) war im römischen Reich ein sakraler Beamter (ungenau als Priester bezeichnet). Die Pontifices waren in einem Gremium, dem Collegium pontificum zusammengefasst. Das Pontifikalkollegium war diejenige …
4Stab — Der Stab hat verschiedene Bedeutungen und Funktionen; so bezeichnet er mittelhochdeutsch das Steckenpferd der Kinder: ›ûf einem stabe rîten‹ dient hier zur Bezeichnung der Kindheit:{{ppd}} {{ppd}} der ich gedienet hân mit staetekeit{{ppd}}… …
5Herr — Die Redensart Herr im eignen Haus sein gehört zu den weitverbreiteten Rechtsformeln: ›Jeder ist Herr in seinem Haus‹. »Wir wellen auch, daz einem ieglichen purger sein haus sein veste sei« steht bereits im Haimburger Stadtrecht von 1244. Es… …
6Formel — (lat. formula), für besondere Fälle entweder ausdrücklich vorgeschriebene oder durch den Gebrauch eingeführte Worte, Redensarten oder Wendungen, z. B. Gebets , Rechtsformeln. In der Mathematik versteht man unter F. die Darstellung von Größen und… …