zollschuldner
1Zollschuldner — gemäß Art. 4 Nr. 12 ZK die zur Erfüllung der ⇡ Zollschuld verpflichtete Person. Wer Z. wird, regelt der Zollkodex (ZK) bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen …
2Zollanmeldung — Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex. Sie erfolgt mit Abgabe des EP (Einheitspapier), mit der Internetzollanmeldung oder mit dem IT Verfahren der deutschen Zollverwaltung ATLAS. Das… …
3Freizone — I. Zollrecht:1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist durch den Begriff F. abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Derartige Einrichtungen dienen generell dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von… …
4Haftung — I. Bürgerliches Recht:1. Allgemeine H.: Grundsätzlich nur H. für eigenes ⇡ Verschulden, ausgenommen die H.: (1) Für ⇡ Erfüllungsgehilfen; (2) für ⇡ Verrichtungsgehilfen; (3) des Inhabers einer Fabrik, eines Bergwerks, eines Steinbruchs oder einer …
5Zollbescheid — die – entweder per Datenverarbeitung, schriftlich oder mündlich – mitgeteilte ⇡ Überlassung einer Ware zu einem Zollverfahren. Häufig ist im Z. zugleich die Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der… …
6Zollschuld — gemäß Art. 4 Nr. 9 ZK ist die Z. die persönliche Zahlungspflicht von Ein oder Ausfuhrabgaben der als ⇡ Zollschuldner (Art. 4 Nr. 12 ZK) zur Erfüllung verpflichteten Person. Sie wird als Einfuhrzollschuld definiert, wenn Einfuhrabgaben im Sinn des …