zollkartell

  • 1Zollkartell — Zollkartell, eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten, durch die sie sich gegenseitig Hilfe bei Aufrechthaltung ihrer beiderseitigen Zollvorschriften und insbes. zur Unterdrückung des Schleichhandels zusichern. Ein solches Z. wurde… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Zollkartell — besondere Form des ⇡ Exportkartells, bei dem jedoch wie bei einem Konditionenkartell nur Abreden über einzelne Zahlungsbedingungen, nämlich über die Behandlung der zwischenstaatlichen Zollzahlung getroffen werden (Regelung der ⇡ Terms of Trade) …

    Lexikon der Economics

  • 3Kartell — (franz. Cartel, ital. cartello, v. lat. carta, ein Stück Papier), ursprünglich die bei den Turnierspielen zu beobachtende Kampfordnung; dann eine schriftliche Aufforderung zum Zweikampf, daher der Überbringer einer Herausforderung Kartellträger… …

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  • 4Kartell — ist ein mehrdeutiger Begriff, der in der Regel ein Bündnis von Konkurrenten bezeichnet, aber – davon abgeleitet – auch abwertend für organisierte Kriminalität oder verbündete Boshaftigkeit steht. Die Hauptverwendung von Kartell ist die eines… …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Schmuggelhandel — (Schleichhandel, Paschhandel, Pascherei, Einschwärzung), die verbotswidrige Einführung von Waren (Konterbande) in ein fremdes Staatsgebiet mit Hinterziehung des darauf gelegten Zolles. Die Handelshäuser des Auslandes, die solche Waren versenden,… …

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  • 6Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… …

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