zollfreie ausfuhr

  • 1Nordamerikanische Freistaaten [2] — Nordamerikanische Freistaaten (Gesch.). In den frühsten Zeiten bewohnte die Länder der jetzigen N. F. ein Volksstamm, der jetzt ausgestorben ist, von dem man aber noch viele Alterthümer findet, welche beweisen, daß er mehr Cultur besaß, als die… …

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  • 2Dazendorf — Wappen Deutschlandkarte …

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  • 3Heiligenhafen — Wappen Deutschlandkarte …

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  • 4Zollverfahren — Zollverfahren. Inhaltsübersicht: A. Allgemeines: I. Einfuhr. – II. Ausfuhr. – III. Durchfuhr. – IV. Deklarationsscheinverfahren. – V. Vormerkverfahren. – B. Besondere Bestimmungen für das Zollverfahren im Eisenbahnverkehr: I. Verpflichtung der… …

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  • 5Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden …

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  • 6Identitätsnachweis — Identitätsnachweis, im Zollwesen der Nachweis, daß ein und ausgeführte Waren miteinander identisch seien, daß es sich in verschiedenen Fällen, in denen Zahlung und Befreiung von Abgaben in Frage kommen, um ein und dieselbe Ware handelt. Der I.… …

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  • 7EG-Handelspolitik — Flagge der Europäischen Union Unter Gemeinsamer Handelspolitik versteht man einen Politikbereich der Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Strikt zu… …

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  • 8EU-Handelspolitik — Flagge der Europäischen Union Unter Gemeinsamer Handelspolitik versteht man einen Politikbereich der Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Strikt zu… …

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  • 9Gemeinsame Handelspolitik — Flagge der Europäischen Union Unter Gemeinsamer Handelspolitik versteht man einen Politikbereich der Europäischen Union, der die Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung und Steuerung des Außenhandels mit Drittstaaten umfasst. Strikt zu… …

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  • 10Veredelungsverkehr — (Vormerkverfahren) nennt man im Zollwesen denjenigen Warenverkehr mit dem Auslande, der zum Zweck der Be oder Verarbeitung, zur Vervollkommnung oder zur Reparatur mit der Bestimmung der Rückkehr in entsprechend vervollkommtem, in »veredeltem«… …

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