wohnungseigentümer

  • 1Wohnungseigentümer — Woh|nungs|ei|gen|tü|mer, der: Eigentümer einer Eigentumswohnung. * * * Woh|nungs|ei|gen|tü|mer, der: Eigentümer einer Eigentumswohnung …

    Universal-Lexikon

  • 2Wohnungseigentümer — Woh|nungs|ei|gen|tü|mer …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 3Gemeinschaft der Wohnungseigentümer — Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW) ist eine parteiungebundene Interessensgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber[1] in Österreich mit Sitz in Wien. Sie wird vom Bundesministerium für Justiz wie auch vom… …

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  • 4Wohnungseigentümerversammlung — Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss , Willensbildungs und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Zuständigkeiten… …

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  • 5Eigentümerversammlung — Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) das oberste Beschluss , Willensbildungs und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2… …

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  • 6Gemeinschaftsordnung — Die Gemeinschaftsordnung (GemO) regelt Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie ist eine autonom gesetzte Grundordnung der Gemeinschaft[1], die üblicherweise bei der Begründung des Wohnungseigentums festgesetzt wird. Die… …

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  • 7Verdinglichung (Wohnungseigentum) — Im Wohnungseigentumsrecht wird als Verdinglichung die Tatsache bezeichnet, dass die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die eigentlich dem Schuldrecht unterliegen würde, eine dingliche Wirkung entfaltet, wenn sie gemäß… …

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  • 8Wohnungseigentum — 1. Begriff: Durch Sondereigentum (Sonderart des ⇡ Eigentums) an der Wohnung beschränktes ⇡ Miteigentum an einem Grundstück (an anderen Gebäudeteilen, wie Läden und Werkstätte: Teileigentum). 2. Gesetzliche Grundlage: Wohnungseigentumsgesetz vom… …

    Lexikon der Economics

  • 9Wohngeld (Eigentum) — Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben. Häufig werden diese Beiträge auch… …

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  • 10Wirtschaftsplan (WEG) — Der Wirtschaftsplan ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Aufstellung der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die… …

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