wohnrecht
1Wohnrecht — Wohnrecht, so v.w. Heimathsrecht …
2Wohnrecht — Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 3 Schweiz 4 Quellen …
3Wohnrecht — Wohn|recht, das: Anrecht darauf, in einer bestimmten Wohnung, einem bestimmten Haus zu wohnen. * * * Wohn|recht, das <o. Pl.>: Anrecht darauf, in einer bestimmten Wohnung, einem bestimmten Haus zu wohnen …
4Wohnrecht — Form der ⇡ beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Anders: ⇡ Dauerwohnrecht, ⇡ Wohnungseigentum …
5Wohnrecht — Wohn|recht …
6dingliches Wohnrecht — ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit …
7Teilzeit-Wohnrecht — dinglich oder obligatorisch ausgestaltetes, mindestens dreijähriges Recht, ein Wohngebäude jeweils für einen bestimmten Zeitraum eines Jahres zu Erholungs oder Wohnzwecken zu nutzen. Der Erwerber des T. W. wird durch die §§ 481–487 BGB geschützt …
8Altenteil — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …
9Altenteiler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …
10Altenteilsrecht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …