wetboek

  • 61Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 62Code [2] — Code (v. lat. Codex, Rechtsw.), französisches Gesetzbuch. Bereits vor der Revolution, als Frankreich noch in die Lande des geschriebenen Rechts (Pays du droit écrit) u. in die Lande des Gewohnheitsrechts (Pays du droit coutumier) sich theilte,… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 63Handelsrecht — Handelsrecht, der Inbegriff aller derjenigen Rechtsnormen, welche im Handelsverkehr zur Anwendung kommen u. mithin die Befugnisse u. Pflichten der Handel treibenden Personen, die Natur der dabei vorkommenden besonderen Rechtsgeschäfte u. der zur… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 64Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 65Handelsrecht — ist der Inbegriff der besondern für den Handel geltenden Rechtssätze. Diejenigen Normen desselben, welche die aus dem Handelsverkehr entspringenden, auf Sonderinteressen beruhenden Beziehungen der Personen zueinander und zu den Sachen ordnen,… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 66Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 67Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 68Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 69Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 70Aktiengesellschaft (Belgien) — Die Aktiengesellschaft (kurz AG), niederländisch Naamloze vennootschap (N.V.) / französisch Société anonyme (SA), ist in Belgien eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Eine belgische Aktiengesellschaft umfasst mindestens zwei Gesellschafter.… …

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