wehrdisziplinarordnung
71Verweis — Ein Verweis ist: ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung) eine …
72WDO — Die Abkürzung WDO bzw. WdO steht für: Wehrdisziplinarordnung, ein deutsches Bundesgesetz Die Welt des Orients, eine wissenschaftliche Fachzeitschrift Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dems …
73Wehrdienstgericht — Die Wehrdienstgerichte sind Bundesgerichte, die in Deutschland über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden. Erstinstanzlich entscheidet das Truppendienstgericht, in der zweiten Instanz ein… …
74Wehrdisziplinaranwalt — Der Wehrdisziplinaranwalt ist ein Beamter der Rechtspflege der Bundeswehr. Meistens ist dieser Beamte im Hauptamt Rechtsberater einer Kommandobehörde. Seine Stellung ist vergleichbar mit der eines Staatsanwaltes. Im Auslandseinsatz gibt es keinen …
75Wehrersatzwesen — Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht …
76Wehrstrafgesetz — Basisdaten Titel: Wehrstrafgesetz Abkürzung: WStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Beachte auch § 1a WStG für Auslandstaten …
77Feldjägerdienst — Der Feldjägerdienst ist der Hauptauftrag der Feldjägertruppe. Zu ihm gehören der Militärischer Ordnungsdienst, der Militärischer Verkehrsdienst, die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben, der Raum und Objektschutz und Erhebungen/Ermittlungen. Die… …
78Sebastian Dette — Sebastian Dette, Mai 2011 Hans Walter Sebastian Dette (* 26. April 1958 in Daun) ist ein deutscher Jurist, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und seit 2010 Präsident des Thüringer Rechnungshofs …
79Luftangriff bei Kunduz — …
80Wehrrecht (Deutschland) — Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht …