wehrdisziplinarordnung

  • 31Streitkräfte Deutschlands — Bundeswehr Führung Oberbefehlshaber …

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  • 32Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland — Bundeswehr Führung Oberbefehlshaber …

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  • 33TKDV — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung… …

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  • 34Totale Kriegsdienstverweigerung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung… …

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  • 35Totalverweigerer — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung… …

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  • 36Truppendienstgericht — Die Truppendienstgerichte entscheiden als erstinstanzliche Bundesgerichte in den ihnen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung zugewiesenen Rechtssachen aus dem Bereich der Bundeswehr. Gegenwärtig gibt es in Deutschland das… …

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  • 37Truppengericht — Ein Militärgericht oder Militärtribunal ist ein Gericht, das aus Militärrichtern besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt. Vom Militärgericht zu unterscheiden ist das Standgericht, das während eines lokal… …

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  • 38Verweisung — Ein Verweis ist ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis ein elektronischer Verweis, der Hyperlink eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul und Ausbildungswesen, siehe Tadel im deutschen… …

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  • 39WStGB — Basisdaten Titel: Wehrstrafgesetz Abkürzung: WStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Beachte auch § 1a WStG für Auslandstaten Rechtsmaterie …

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  • 40Wehrbeschwerdeordnung — Basisdaten Titel: Wehrbeschwerdeordnung Abkürzung: WBO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …

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