wechselausfertigung

  • 1Wechselausfertigung — Wechselduplikat; die zweite, dritte, vierte Ausfertigung eines ⇡ Wechsels. Die Ausfertigungen müssen gleich lautend und im Text der Urkunde mit fortlaufenden Nummern versehen sein; andernfalls gilt jede Ausfertigung als besonderer Wechsel (Art.… …

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  • 2Wechselduplikat — ⇡ Wechselausfertigung …

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  • 3Ausfolgungsprotest — ⇡ Wechselprotest, der wegen Nichtherausgabe des Wechsels an den Inhaber der ⇡ Wechselausfertigung oder ⇡ Wechselabschrift erhoben wird (Art. 66, 68, 82 WG) …

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  • 4Depositionsklausel — Depositions oder Antreffungsvermerk auf einer ⇡ Wechselabschrift oder auf der nicht zum Akzept versandten ⇡ Wechselausfertigung. Die D. gibt an, wo sich das Original bzw. Annahmeexemplar befindet. Diese müssen vom Verwahrer dem rechtmäßigen… …

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  • 5Wechselabschrift — Wechselkopie; begebbare Abschrift eines ⇡ Wechsels. Jeder Wechselinhaber (ausgenommen Aussteller) kann von dem Wechsel eine Abschrift anfertigen, v.a. wenn er die Urschrift zur Einholung des ⇡ Akzepts verwendet. Die W. muss die Urschrift mit den… …

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