vorwegpfändung

  • 1Vorwegpfändung — Die Vorwegpfändung ist eine in § 811 d ZPO geregelte Pfändungsart. Dabei wird durch einen Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamten etwas gepfändet, was an sich zum Zeitpunkt der Ausbringung dieser Pfändung unpfändbar ist. Voraussetzung für die …

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