vorgehende hypothek
1Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken …
2Rangänderung — im Grundbuch Änderung des Ranges eines eingetragenen Rechtes. Zulässig gemäß § 880 BGB. Voraussetzungen: ⇡ Einigung des zurücktretenden und vortretenden Gläubigers und Eintragung im Grundbuch; bei Grundpfandrechten ferner Zustimmung des… …
3Konkursrecht — Konkursrecht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die der Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen eines Schuldners geregelt wird, der seine Schulden, sei es wegen Insuffizienz dieses Vermögens, sei es wegen Insolvenz nicht zu bezahlen vermag.… …