vorbehaltlich des eingangs
11Wes-Fall — Der Genitiv, seltener Genetiv (von lat. casus genetivus „die Herkunft bezeichnender Fall“), im Deutschen auch Wesfall oder Wessenfall, ist in der deutschen Grammatik der 2. Fall. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Funktionen des Genitivs 2 Genitiv… …
12Wesfall — Der Genitiv, seltener Genetiv (von lat. casus genetivus „die Herkunft bezeichnender Fall“), im Deutschen auch Wesfall oder Wessenfall, ist in der deutschen Grammatik der 2. Fall. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Funktionen des Genitivs 2 Genitiv… …
13Wessen-Fall — Der Genitiv, seltener Genetiv (von lat. casus genetivus „die Herkunft bezeichnender Fall“), im Deutschen auch Wesfall oder Wessenfall, ist in der deutschen Grammatik der 2. Fall. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Funktionen des Genitivs 2 Genitiv… …
14Wessenfall — Der Genitiv, seltener Genetiv (von lat. casus genetivus „die Herkunft bezeichnender Fall“), im Deutschen auch Wesfall oder Wessenfall, ist in der deutschen Grammatik der 2. Fall. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Funktionen des Genitivs 2 Genitiv… …
15Zwangsaussiedlung — Vertreibung 1945 aus Schlesien Der Begriff Vertreibung stellt einen Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe dar, die sie zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen.… …
16Zwangsumsiedlung — Vertreibung 1945 aus Schlesien Der Begriff Vertreibung stellt einen Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe dar, die sie zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen.… …
17Zweiter Fall — Der Genitiv, seltener Genetiv (von lat. casus genetivus „die Herkunft bezeichnender Fall“), im Deutschen auch Wesfall oder Wessenfall, ist in der deutschen Grammatik der 2. Fall. Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Funktionen des Genitivs 2 Genitiv… …
18Netzer Sereni — Basisdaten hebräisch: …
19Stiftungseingangssteuergesetz — Nach dem Stiftungseingangssteuergesetz fällt für unentgeltliche Zuwendungen an eine österreichische Privatstiftung[1] eine Eingangssteuer von 2,5% der Zuwendung an. Begünstigungen des Erbschafts und Schenkungssteuergesetzes (z. B. die… …
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