von sachen

  • 1Vorlegung von Sachen — Vorlegung von Sachen,   bürgerliches Recht: Pflicht des Besitzers einer Sache, diese einem Berechtigten zur Besichtigung vorzulegen oder ihm die Besichtigung zu gestatten, wenn er in Bezug auf die Sache einen Anspruch hat oder sich vergewissern… …

    Universal-Lexikon

  • 2SACHEN MACHEN — Logo der Initiative SACHEN MACHEN ist eine am 2. Februar 2006 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit weiteren Partnern gegründete Initiative zur Förderung und Stärkung des Technikstandorts Deutschland. Ziele Ziel der Initiative ist es,… …

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  • 3Sachen machen — Logo der Initiative SACHEN MACHEN ist eine am 2. Februar 2006 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit weiteren Partnern gegründete Initiative zur Förderung und Stärkung des Technikstandorts Deutschland. Ziele Ziel der Initiative ist es,… …

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  • 4Sachen Künga Nyingpo — Tibetische Bezeichnung Tibetische Schrift: ས་ཆེན་ཀུན་དགའ་སྙིང་པོ། …

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  • 5Von — Von, ein Vorwort, welches in allen Fällen die dritte Endung, oder nach andern die sechste, erfordert, für deren eigenthümliches Merkmahl es in dem letztern Falle angegeben wird. Es bezeichnet allemahl den Ort oder die Sache, welchen eine Handlung …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 6Von Mäusen und Menschen — (engl. Of Mice and Men) ist ein Roman des US amerikanischen Schriftstellers John Steinbeck. Das Buch erschien 1937 und wurde erstmals 1940 von Elisabeth Rotten ins Deutsche übersetzt. Es beschreibt die Geschichte zweier Wanderarbeiter, die von… …

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  • 7Von Innen nach Außen — Studioalbum von Curse Veröffentlichung 1. Oktober 2001 bzw. 4. August 2003 (Wiederveröffentlichung) Label Jive Records …

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  • 8Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 9Von etwas Besitz ergreifen \(auch: nehmen\) — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …

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  • 10von jemandem Besitz ergreifen — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …

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