vollstreckbare ausfertigung
1vollstreckbare Ausfertigung — vollstreckbare Ausfertigung, die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungstitels; sie ermöglicht die Zwangsvollstreckung und wird vom Gericht (Rechtspfleger, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder (bei… …
2Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …
3vollstreckbare Ausfertigung — ⇡ vollstreckbare Urkunde …
4Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …
5vollstreckbare Urkunde — Urkunde, aus der der Gläubiger unmittelbar die ⇡ Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 794 Nr. 5 ZPO). V.U. muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine… …
6vollstreckbare Urkunde — vollstreckbare Urkunde, exekutorische Urkunde, die von einem Gericht oder Notar in vorgeschriebener Form aufgenommene, die Verpflichtung zur Leistung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere enthaltende Urkunde, in der… …
7Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …
8Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel …
9Klauselerteilung — Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare… …
10Vollstreckungsklausel — Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Rechtsgrundlage sind die §§ 723 ff. ZPO. Danach ist dem Gläubiger auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin eine vollstreckbare… …