vindicatio

  • 41Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 42Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …

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  • 43Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …

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  • 44Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …

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  • 45Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 46Manzipation — Die mancipatio (eingedeutscht Manzipation ) ist eine Form der Übereignung des Römischen Rechts. Der Begriff leitet sich von den lateinischen Worten manus (Hand) und capere (ergreifen) ab. Die mancipatio erfolgt nach einem festgelegtem, schon dem… …

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  • 47Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 48Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 49Res mancipi — Die mancipatio (eingedeutscht Manzipation ) ist eine Form der Übereignung des Römischen Rechts. Der Begriff leitet sich von den lateinischen Worten manus (Hand) und capere (ergreifen) ab. Die mancipatio erfolgt nach einem festgelegtem, schon dem… …

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  • 50Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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