vindicatio

  • 111Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …

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  • 112Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …

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  • 113Mancipatio — Die mancipatio (eingedeutscht Manzipation ) ist eine Form der Übereignung des Römischen Rechts. Der Begriff leitet sich von den lateinischen Worten manus (Hand) und capere (ergreifen) ab. Die mancipatio erfolgt nach einem festgelegtem, schon dem… …

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  • 114Meric Casaubon — (Florence Estienne) Méric Casaubon (* 14. August 1599 in Genf; † 14. Juli 1671 in Canterbury), Sohn von Isaac Casaubon, war ein englischer Gelehrter. Obwohl verschiedene Lexika (unter anderem die Encyclopædia Britannica von 1911) gewöhnlich den… …

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  • 115Méric Casaubon — (Florence Estienne) Méric Casaubon (* 14. August 1599 in Genf; † 14. Juli 1671 in Canterbury), Sohn von Isaac Casaubon, war ein englischer Gelehrter. Obwohl verschiedene Lexika (unter anderem die Encyclopædia Britannica von 1911) gewöhnlich den… …

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  • 116Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …

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  • 117Saldotheorie — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …

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  • 118Ungerechtfertigte Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …

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  • 119Übereignung — Unter Übereignung, österr. Veräußerung, versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die… …

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  • 120Hypothèque (droit romain) — L’hypothèque est, en droit romain, l un des modes de constitution d une sûreté réelle, afin de procurer à un débiteur le crédit qui lui fait défaut. Le créancier qui n a pas confiance en la solvabilité de son débiteur exige de lui, au moment où… …

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