viehhandel
1Viehhandel — Viehhandel, s. Vieh und Fleischhandel …
2Viehhandel — Viehhandel, einzeln oder auf Märkten, häufig aus sanitarischen Gründen unter amtlicher Kontrole; besonders ausgezeichnet wegen der Haftbarkeit des Verkäufers für beim Kaufe verborgene Viehmängel (Unbrauchbarkeit, gefährliche Eigenschaften,… …
3Viehhandel — Vieh|han|del, der: ↑ 1Handel (2 a) mit ↑ Vieh (1). * * * Viehhandel, der Handel mit Pferden, Eseln, Mauleseln, Maultieren, Rindern, Schafen oder Schweinen. Der Viehkauf ist in §§ 481 492 BGB geregelt. Der Verkäufer hat hierbei nur die innerhalb …
4Viehhandel, der — Der Viehhandel, des s, plur. car. der Handel mit Vieh, besonders mit dem Rindviehe. Daher der Viehhändler, der mit Vieh handelt …
5Viehhandel — Vieh|han|del vgl. 1Handel …
6Währschaftsrecht beim Viehhandel — Währschaftsrecht beim Viehhandel, s. Gerichtliche Tiermedizin …
7Viehkauf — fällt im allgemeinen zusammen mit Viehhandel (s. d.), doch kommen im direkten Verkehr zwischen Viehbesitzer und Händler, bez. Schlächter noch gewisse Gebräuche in Frage. Als V. »über die Hand« oder »auf dem Fuße« bezeichnet man den freihändigen… …
8Gewährmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… …
9Gewährsmangel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… …
10Hauptmangel — Als Hauptmangel (auch Hauptgewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Seit der Schuldrechtsreform existiert keine rechtliche Einstufung der… …