versicherungswesens
1Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… …
2Ludwig Kiepert — Friedrich Wilhelm August Ludwig Kiepert (* 6. Oktober 1846 in Breslau, Niederschlesien; † 5. September 1934 in Hannover, Niedersachsen) war deutscher Mathematiker und Hochschullehrer …
3Страхование — I Теория С. Страховая политика. История страхования. История страхования в России. Синдикатное соглашение страховых от огня обществ. Виды страхования. Страхование от огня. Страхование от градобития. Страхование скота. Транспортное страхование.… …
4Friedrich Adolph Brüggemann — Friedrich Adolph Brüggemann, (* 17. April 1797 in Magdeburg; † 10. August 1878 in Aachen) war ein deutscher Unternehmer und Versicherungsagent sowie Gründer der Aachener Rückversicherungsgesellschaft …
5Pflichtversicherung — Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist in vielen Ländern zum Beispiel bei Kfz Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung und vor allem bei der Sozialversicherung der… …
6Versicherungsmissbrauch — ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch § 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist. Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 alter Fassung StGB (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des § 263 Abs. 3… …
7Versicherungsmißbrauch — Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch § 265 StGB verboten und mit Strafe bedroht ist. Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 alter Fassung StGB (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 …
8Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …
9Lebensversicherung — Lebensversicherung. Im weitesten Sinn ist L. eine Versicherung, bei der die Leistung des Versicherers durch den Eintritt vollkommen (z. B. Militärdienst) oder wenigstens dem Zeitpunkt ihres Eintrittes nach ungewisser zeitlicher Vorgänge (Tod) des …
10Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …