verpackungsvorschriften

  • 1Geldsendungen — unterliegen, soweit Geld und Münzen mit Geldwert aus edlen Metallen oder geldwerte Papiere in Frage kommen, mit Rücksicht auf die große Verantwortung, die aus ihrer Beförderung den Eisenbahnen erwächst, besonderen Beförderungsbedingungen. Diese… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 2Valorenversicherung — ⇡ Transportversicherung für ⇡ Valoren (Wertgegenstände). Solange sich die Valoren sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder einer amtlichen Stelle befinden, haftet der Versicherer für die Gefahren des Transports, sofern sie nicht… …

    Lexikon der Economics