verkehrssteuer
1Verkehrssteuer — ↑Akzise …
2Verkehrssteuer — Die Verkehrsteuer (auch Verkehrssteuer) knüpft an die Übertragung von Gütern im Rechtsverkehr an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, und nicht an bloße Realakte, wie Verbrauch oder Aufwand, aber auch an… …
3Verkehrssteuer — Ver|kehrs|steu|er 〈f. 21〉 Steuer auf bestimmte Verkehrsvorgänge (Transport von Personen u. Gütern, Übergang von Rechten usw.), z. B. Grunderwerbssteuer; Sy Verkehrsabgabe * * * Ver|kehrs|steu|er, (Steuerw.:) Verkehrsteuer, die: Steuer auf… …
4Verkehrssteuer — Ver|kehrs|steu|er, die (Wirtschaft) …
5Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
6Max Steinthal — 1893 Max Steinthal (* 24. Dezember 1850 in Berlin; † 8. Dezember 1940) war als Bankier Direktor und nachfolgend Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank. Als eine seiner Hauptleistungen gilt die Finanzierung der vorher allgemein als… …
7Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
8Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
9Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
10Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …