verfügung von todes wegen

  • 31Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der …

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  • 32Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …

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  • 33Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …

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  • 34Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …

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  • 35Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …

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  • 36Pflichtteil (Deutschland) — Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze. Abkömmlinge (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB), Eltern (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB), Ehegatten… …

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  • 37Pflichtteilsentziehung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …

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  • 38Pflichtteilsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …

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  • 39Testament — Nachlassdokument; Letzter Wille * * * Tes|ta|ment [tɛsta mɛnt], das; [e]s, e: letztwillige schriftliche Erklärung, mit der jmd. für den Fall seines Todes die Verteilung seines Vermögens festlegt: ein handgeschriebenes, [un]gültiges Testament; sie …

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  • 40Erbvertrag — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu… …

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