verböserung

  • 1Verböserung — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… …

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  • 2Verböserung — Ver|bö|se|rung 〈f. 20〉 1. das Verbösern, das Verschlechtern 2. 〈Rechtsw.〉 Verschlechterung einer (gerichtl., steuerl.) Entscheidung zuungunsten desjenigen, der gegen diese vorgeht ● der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann zu einer Verböserung …

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  • 3Verböserung — Begriff des Steuerrechts. V. bedeutet, dass ein ⇡ Verwaltungsakt auch zum Nachteil dessen geändert werden kann, der den ⇡ Einspruch eingelegt hat (⇡ reformatio in peius). Die V. ist nur im Verfahren über den Einspruch zulässig (§ 367 II AO; sog.… …

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  • 4Gesamtaufrollung — ⇡ Verböserung …

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  • 5Reformatio in peius — (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde auf einen Widerspruch …

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  • 6Verböserungsverbot — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… …

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  • 7Verschlechterungsverbot — Reformatio in Peius (orthografisch ebenfalls zulässig: reformatio in peius, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer Verwaltungsbehörde… …

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  • 8reformatio in peius — (orthografisch auch Kleinschreibung zulässig, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass der Verwaltungsakt einer… …

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  • 9Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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  • 10Ausgangsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …

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