verübung

  • 81Territion — (v. lat.), die Drohung mit der Tortur (Folter) bei einem der Verübung eines Verbrechens verdächtigen Angeschuldigten. Die T. bildete nach dem älteren Strafproceß ein milderes Wahrheitserforschungsmittel, als die Folter selbst, auf welche bei… …

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  • 82Thatbestand — (lat. Corpus delicti), der Inbegriff der gesetzlichen Merkmale, aus denen eine verbrecherische That besteht, also der Begriff des Verbrechens selbst. Man unterscheidet hierbei gewöhnlich a) allgemeinen u. besonderen T. u. versteht unter dem… …

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  • 83Tortur — (TorturaTormentum, Folter, Peinliche Frage), die Hauptunterart der sonst im Criminalprocesse allgemein angewendeten Peinlichkeit, d.i. der Androhung (Territio) od. Zusügung (Tortura) körperlicher Schmerzen, um wahrheitgemäße Aussagen von dem… …

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  • 84Tödtung — Tödtung, 1) jede Vernichtung des Lebens eines Geschöpfes. Insofern dieses Geschöpf nur ein Thier ist (welchem im Römischen Rechte die Sklaven durchaus gleich standen) u. sich dies Thier in dem Eigenthum eines Rechtssubjectes befindet, treten civi …

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  • 85Verbrechen [2] — Verbrechen, 1) im Allgemeinen jede widerrechtliche, mit einer Strafe bedrohte Handlung (Violatio legis poenalis). Die Aufgabe des Staates solchen widerrechtlichen Handlungen zu begegnen theilt sich aber nach zwei Richtungen, je nachdem nämlich… …

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  • 86Verhaftung — Verhaftung, die obrigkeitliche Verfügung, durch welche Jemand, namentlich zum Zweck einer wider ihn einzuleitenden Criminaluntersuchung, seiner Freiheit beraubt u. in obrigkeitlichen Gewahrsam gebracht wird. Der Zweck der V. ist dem Mißbrauch… …

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  • 87Verschwörung — (Conjuratio), 1) im Allgemeinen ein Complott (s.d.) zur Verübung eines Verbrechens, bei welchem die Theilnehmer sich mittelst eidlichen Gelöbnisses zur gemeinschaftlichen Ausführung verpflichtet haben. Nach den neueren Gesetzgebungen 2) ein… …

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  • 88Versuch — Versuch, 1) eine zur Versicherung des Verstandes, in Fällen, wo er des Erfolges noch nicht versichert ist, unternommene Handlung, durch welche ein Gegenstand geflissentlich in Verhältnisse gesetzt u. Bedingungen unterworfen wird, unter denen ein …

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  • 89Aberriren — (v. lat.), abirren, abweichen; davon Aberration, Abirrung, Abweichung, bes. Aberration des Lichts, s. Abirrung; Aberratio delicti, die aus einer dolosen, rechtswidrigen Handlung entspringende, von dem Zwecke ganz abweichende Folge der Handlung, z …

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  • 90Crimen vis — (lat., Gewaltthätigkeit), jede absichtliche, wider fremde Personen od. Sachen verübte unrechtmäßige Gewalt, insofern dieselbe nicht in ein besonderes Verbrechen, wie z.B. Körperverletzung, Brandstiftung etc. übergeht. Das C. v. ist daher ein… …

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