veräußerung des betriebs
61Vorstand — Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der… …
62Haftung — I. Bürgerliches Recht:1. Allgemeine H.: Grundsätzlich nur H. für eigenes ⇡ Verschulden, ausgenommen die H.: (1) Für ⇡ Erfüllungsgehilfen; (2) für ⇡ Verrichtungsgehilfen; (3) des Inhabers einer Fabrik, eines Bergwerks, eines Steinbruchs oder einer …
63Umwandlung — I. Handelsrecht:1. Begriff: U. ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge. Mögliche Gründe: Änderungen der Steuergesetze, Einführung von Publizitäts und Prüfungspflichten,… …
64Anlagevermögen — I. Begriff:Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind (irrige Bezeichnung: Anlagekapital). Die Erhaltung, Reparatur und Ersatzbeschaffung von Gegenständen des A. ist Aufgabe der ⇡ Anlagenwirtschaft. Der Anteil …
65Lizenz — Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Recht; Plazet; Autorisation; Verkaufskonzession; Franchise * * * Li|zenz …
66Ausländische Einkünfte — Die Unterscheidung zwischen ausländischen und inländischen Einkünften zu Zwecken der Besteuerung verfolgt das Ziel, ausländische Einkünfte gegebenenfalls von der deutschen Einkommensteuer zu befreien oder entlasten, da diese Einkünfte regelmäßig… …
67einbringungsgeborene Anteile — Begriff des Steuerrechts: Anteile, die der Anteilseigner als Gegenleistung für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft erhalten hat, wenn die die Kapitalgesellschaft das eingebrachte… …
68Einbringung in eine Kapitalgesellschaft — 1. National: a) Tatbestandsvoraussetzungen: E. eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten. b) Rechtsgrundlage: § 20 UmwStG. c)… …