unterlassungsdelikt
1Unterlassungsdelikt — (Omissivdelikt), die strafbare, rechtswidrige Unterlassung. Zwei Arten derselben sind scharf zu unterscheiden. 1) Das eigentliche U., d. h. die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns ohne Rücksicht auf den Erfolg, die Verletzung eines Gebotgesetzes,… …
2Unterlassungsdelikt — Unterlassungsdelikt, s. Omissivdelikt …
3Unterlassungsdelikt — Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass …
4Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt, das (Rechtsspr.): strafbares Unterlassen einer Handlung, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht. * * * Unterlassungsdelikt, Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter… …
5Unterlassungsdelikt — Straftatbestand, der dadurch verwirklicht wird, dass eine rechtlich gebotene Handlung unterlassen wird. Man unterscheidet: (1) Das echte U.: Z.B. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), wenn die Unterlassung ausdrücklich im Gesetz mit Strafe… …
6Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt …
7Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …
8Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …
9Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …
10Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …