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unter Vormundschaft stehen

См. также в других словарях:

  • Vormundschaft — Kuratel; unter Aufsicht; Pflegschaft * * * Vor|mund|schaft 〈f. 20〉 gesetzl. Vertretung von Minderjährigen, entmündigten Erwachsenen usw. ● die Vormundschaft für, über jmdn. übernehmen; jmdm. die Vormundschaft für, über jmdn. übertragen; unter… …   Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — Vo̲r·mund·schaft die; , en; das rechtliche Verhältnis zu einem Kind ohne Eltern oder zu einem geistig kranken Menschen, für die man Entscheidungen trifft <jemandem die Vormundschaft übertragen, entziehen; jemanden unter Vormundschaft stellen;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vormundschaft — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel, veraltet auch Vogtkind), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — Vormundschaft, Fürsorge für andere, sei es nur für deren Vermögen (Curatel) oder zugleich auch für deren persönliche Verhältnisse, z.B. Erziehung (Tutel). Der Vormund (Vogt, Tutor, Curator) vertritt die rechtliche Persönlichkeit des Bevormundeten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vormundschaft, die — Die Vormundschaft, plur. die en. 1. Das Amt eines Vormundes in engerer Bedeutung überhaupt, der ganze Umfang der einem Vormunde obliegenden Pflichten, ohne Plural. Den Pflichten der Vormundschaft ein Genüge thun. Unter jemandes Vormundschaft… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pupillen — ist ein alter Ausdruck für Minderjährige und/oder Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, auch Mündel, Pflichtbefohlene oder Pflegekind genannt. Die Behörden haben teilweise auch die Vormundschaft von Erwachsenen bearbeitet. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Wahlrecht — Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes (→ Volkssouveränität) gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört… …   Deutsch Wikipedia

  • Pupĭllen — (lat.), früher Bezeichnung für Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, Mündel, Waisen; Pupillenkollegium, eine Behörde, welche die Aussicht über Vormundschaftssachen hat (s. Vormundschaft); Pupillenrat, soviel wie Waisenrat (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahl [1] — Wahl, 1) der Entschluß, vermöge dessen sich ein Einzelner unter mehren ihm offenstehenden Möglichkeiten für eine derselben bestimmt entscheidet. So hat z.B. der Erbe die W., ob er die ihm angetragene Erbschaft antreten od. ausschlagen will. Ob… …   Pierer's Universal-Lexikon

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