unkundige

  • 121Abzahlungsgeschäfte — (Teilzahlungs oder Ratengeschäfte) heißen die Detailgeschäfte, deren Besonderheit darin besteht, daß die Waren gegen Zahlung des Kaufpreises in (wöchentlichen, monatlichen etc.) Raten, d.h. Teilen der Kaufsumme, abgesetzt werden. Die A. führen… …

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  • 122Blockbücher — Blockbücher, Bücher, deren einzelne Seiten durch Abziehen von einer einheitlichen Holztafel, einem Block, hergestellt wurden. Ob die Vervielfältigung durch das Reibeverfahren oder durch Druck geschah, ist strittig, doch sind die Bogen meistens… …

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  • 123Durchgehen — (der Pferde). Bei durchgehenden Pferden scheint der Gehirnzustand bis zu dem Augenblick, wo sie wieder unter die Herrschaft des Lenkers kommen, ein nicht normal er zu sein, denn ein durchgehendes Pferd ist derart direktionslos, daß es auch gegen… …

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  • 124Handzeichen — heißt das Zeichen, das jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen schriftlichen Aufsatz oder eine Urkunde statt seiner Namensunterschrift setzt, und zwar gewöhnlich ein oder drei Kreuze. Ist für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung,… …

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  • 125Kaffeebaum — (Kaffeestrauch, Coffea L.), Gattung der Rubiazeen, immergrüne, seltener laubwechselnde, gewöhnlich kahle Sträucher, selten kleine Bäume, mit gegenständigen oder zu drei wirtelständigen, gestielten oder fast sitzenden, ganzrandigen Blättern,… …

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  • 126Kreuz [1] — Kreuz (lat. Crux), ein aus zwei sich schneidenden Balken gebildeter Körper und die dem entsprechende Figur; insbes. ein namentlich bei den Alten übliches Werkzeug von dieser Form zur Ausführung der Todesstrafe (s. Kreuzigung), das aber nicht… …

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  • 127Mäßigkeits- und Abstinenzbestrebungen — Mäßigkeits und Abstinenzbestrebungen. Von jeher riefen zwei Übel, die dem Genusse geistiger Getränke anhaften, Gegenwirkungen hervor. Erstens die Unmäßigkeit und ihre Folgen: unsinnige oder verderbliche Rauschhandlungen, Einbuße an Vermögen,… …

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  • 128Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …

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