ungültig machen
1ungültig machen — ungültigmachen→aufheben …
2Ungültig — Ungültig, er, ste, adj. et adv. nicht gültig, sowohl im bürgerlichen, als sittlichen Verstande. Eine ungültige Münze. Ungültige Ursachen. Ein Gesetz ungültig machen. Etwas ungültig erklären …
3ungültig — außer Kraft, unwirksam, verfallen, wertlos; (emotional verstärkend): null und nichtig; (Rechtsspr.): rechtsungültig, rechtsunwirksam. * * * ungültig:1.〈nicht[mehr]geltend〉[nullund]nichtig·unwirksam·hinfällig·verfallen–2.u.werden:⇨verfallen(2);u.ma… …
4rückgängig machen — annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, für aufgehoben/nichtig/ungültig erklären, rückabwickeln, umstürzen, umwerfen, widerrufen, zurücknehmen, zurückziehen; (emotional verstärkend): für null und nichtig erklären; (Kaufmannsspr.):… …
5Hessische Kommunalwahlgesetz — Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedene Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der Kommunen. Inhaltsverzeichnis 1 Wahlgrundsätze 2 Geltungsbereich 3 Dauer der Wahlzei …
6Kommunalwahlrecht (Hessen) — Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedene Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der Kommunen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung vom 23. Dezember 1999 wurde …
7durchstreichen — ausstreichen * * * durch|strei|chen [ dʊrçʃtrai̮çn̩], strich durch, durchgestrichen <tr.; hat: (etwas Geschriebenes o. Ä.) durch einen (die betreffende Sache kreuzenden) Strich als ungültig kennzeichnen: eine Zeile, ein Wort durchstreichen.… …
8entwerten — ent|wer|ten [ɛnt ve:ɐ̯tn̩], entwertete, entwertet <tr.; hat: a) ungültig machen und so verhindern, dass etwas noch einmal benutzt werden kann: Fahrkarten müssen am Automaten entwertet werden. Syn.: ↑ knipsen (ugs.). b) den Wert, die Qualität o …
9ausstreichen — durchstreichen * * * aus|strei|chen [ au̮sʃtrai̮çn̩], strich aus, ausgestrichen <tr.; hat: 1. auf den Innenflächen ganz mit etwas bestreichen: die Backform (mit Butter) ausstreichen. 2. (etwas Geschriebenes o. Ä.) durch Striche tilgen: warum… …
10kanzellieren — kan|zel|lie|ren 〈V. tr. hat; veraltet〉 Geschriebenes kanzellieren mit sich kreuzenden Strichen ungültig machen [zu lat. cancelli „Gitter, Schranken“, eigtl. „durch gitterartige Striche ungültig machen“] * * * kan|zel|lie|ren <sw. V.; hat… …