unentgeltliche übereignung

  • 21Mietverhältnis — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …

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  • 22Vermieter — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …

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  • 23Vermietung — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …

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  • 24Sonstige Einkünfte (Österreich) — Die sonstigen Einkünfte gehören zu den außerbetrieblichen Einkünften und sind im § 29 EStG erschöpfend (taxativ) aufgelistet. Zu den sonstigen Einkünften gehören: Inhaltsverzeichnis 1 Wiederkehrende Bezüge 2 Veräußerungsgeschäfte …

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  • 25Schenkung — I. Begriff:Unentgeltliche vertragliche Vermögenszuwendung (§§ 516–534 BGB). Zu unterscheiden: 1. Die sog. Handschenkung, die sofort (z.B. durch Übereignung der verschenkten Sache) erfüllt wird, ist formfrei. 2. Wird eine (künftige) Leistung… …

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