unbenannter vertrag
1Innominatkontrakt — Ein Innominatkontrakt (lateinisch: Contractus innominatus) war im römischen Recht ein sogenannt unbenannter Vertrag, welcher dadurch klagbar wurde, dass der eine Vertragspartner leistete und so den anderen Vertragspartner zur Gegenleistung… …
2Condictio ob rem — Die Condictio ob rem (unklassisch condictio causa data causa non secuta oder auch condictio ob causam datorum), eigentlich condictio ob rem dati re non secuta, ist der vielleicht seltenste Bereicherungsanspruch, den das deutsche BGB kennt. Sie… …
3Cuyahoga River — Einzugsgebiet des Flusses Daten Gewässerkennz …
4Innominatkontrakt — Innominātkontrakt (lat.), unbenannter Kontrakt, Vertrag ohne besondern technischen Namen, bei dem durch eine Leistung der Anspruch auf Gegenleistung erzeugt wird …
5Contract [1] — Contract, Vertrag, Rechtsgeschäft, dessen Absicht auf die Begründung einer obligatio geht. Mit bestimmtem Namen und fester Klageformel (z.B. Kauf, Pfand u.s.w.) heißt der C. benannter (nominatus); ohne jene Requisite unbenannter (innominatus),… …