umwehren

  • 1Unfallverhütung [1] — Unfallverhütung. Durch § 120a der im Deutschen Reich geltenden Gewerbeordnung vorn 1. Juni 1891 sind die Gewerbeunternehmer verpflichtet, durch Betriebsmaßnahmen die Arbeiter gegen die in der Natur des Betriebes oder der Betriebsstätte liegenden… …

    Lexikon der gesamten Technik

  • 2Unfallverhütung — (prevention of accidents; prévoyance contre les accidents; prevenzioni di accidenti). Die grundlegenden Eisenbahnbetriebs und Verkehrsvorschriften der einzelnen Länder enthalten durchweg Bestimmungen, die dazu dienen, nicht nur Personen, die mit… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens