umfang des schadens
111Verklarung — Eine Verklarung oder einen Seeprotest nennt man in der Schifffahrt eine eidesstattliche Erklärung des Kapitäns eines verunglückten oder beschädigten Schiffes und seiner Mannschaft zum Hergang eines Seeunfalls, sowie über den Umfang des… …
112Bankauftrag — ⇡ Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit der ⇡ Bank geschlossen wird, bes. geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen. Danach müssen Aufträge jeder Art den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen;… …
113Verschulden — Verschulden, schuld sein an etwas, etwas verursacht haben. In Verschulden und infolgedessen regelmäßig haftbar ist, wer mit Willen (vorsätzlich) oder aus Fahrlässigkeit rechtswidrig handelt. Fahrlässig handelt nach § 276 des Bürgerlichen… …
114Außendienstleiter — Der Einsatzleiter (EL) ist eine Person, die den Einsatz im Schadens oder Übungsfall organisatorisch taktisch sowie politisch und/oder rechtlich verantwortlich führt. Je nach Umfang des Einsatzes und tatsächlicher Notwendigkeit wird er durch eine… …
115Einsatzleiter — Der Einsatzleiter (EL) ist eine Person, die den Einsatz im Schadens oder Übungsfall organisatorisch taktisch sowie politisch und/oder rechtlich verantwortlich führt. Je nach Umfang des Einsatzes und tatsächlicher Notwendigkeit wird er durch eine… …
116Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung — Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Haus und/oder Grundstückshaftpflichtversicherung genannt) schützt den Haus und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen… …
117Neuwert (Versicherungsrecht) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …
118Ausmaß — Aus·maß das; 1 meist Sg; ein (hohes) Maß an etwas meist Negativem ≈ Umfang <eine Katastrophe von ungeahntem Ausmaß; das ganze / genaue Ausmaß der Zerstörung, des Schadens usw; ein erschreckendes Ausmaß an Gleichgültigkeit; etwas nimmt solche… …
119Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …
120Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …