ubernahmeprüfung
1Übernahmeprüfung — Abnahmeprüfung …
2Abnahmeprüfung — Übernahmeprüfung; Abnahmekontrolle * * * Ạb|nah|me|prü|fung 〈f. 20〉 Prüfung von Maschinen u. Geräten, ob sie den Vorschriften entsprechen * * * Ạb|nah|me|prü|fung, die: bei einer ↑ Abnahme (5) stattfindende Prüfung. * * * Abnahmeprüfung, … …
3Due-Diligence-Prüfung — Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der… …
4Due Diligence — (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des… …
5Gebotene Sorgfalt — Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition… …