testierfreiheit
1Testierfreiheit — ist die gem. § 1937 BGB bestehende Möglichkeit, durch einseitige Verfügung von Todes wegen den oder die Erben zu bestimmen. Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 Abs. 1 …
2Testierfreiheit — Testierfreiheit, s. Erbrecht und Testament …
3Testierfreiheit — Testierfreiheit, die Befugnis einer geschäftsfähigen Person, über das ihr gehörende Vermögen von Todes wegen zu verfügen …
4Testierfreiheit — Grundsatz des Erbrechts: Der ⇡ Erblasser kann selbst durch ⇡ Verfügung von Todes wegen bestimmen, an wen sein Vermögen nach seinem Tode fallen soll. Einschränkung nur durch Recht auf ⇡ Pflichtteil …
5Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …
6Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …
7Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …
8Pflichtteil — Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten, die ganz oder teilweise enterbt wurden, einen Teil des Nachlasses. Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze.… …
9Pflichtteilsentziehung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …
10Pflichtteilsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …