teilverzug

  • 1Verzug — bei Nichtannahme einer Leistung durch den Gläubiger (⇡ Annahmeverzug) oder nicht rechtzeitiger Leistung des Schuldners (⇡ Schuldnerverzug) eintretender, bestimmte Rechtsfolgen auslösender Rechtszustand. In ⇡ Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind… …

    Lexikon der Economics