substitutionsvollmacht
1Prozeßvollmacht — heißt die Vollmacht, durch die jemand zur Durchführung eines Rechtsstreites namens einer Partei ermächtigt wird, ferner die jene Machtbefugnis übertragende Urkunde. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 80 ff.) hat der Prozeßbevollmächtigte (s …
2Substitūt — (lat.), ein Amts oder Stellvertreter; Beigesetzter, Nachgeordneter im Amt, auch soviel wie Ersatzerbe (s. Substitution). S. wird im Zivilprozeß häufig der Rechtsanwalt genannt, der den Prozeßbevollmächtigten als seinen Vertreter bestellt. Die dem …