stille abtretung
1Abtretung — Ạb|tre|tung 〈f. 20〉 Überlassung ● Abtretung an Zahlungs statt Hergabe von Sachen od. Rechten anstelle einer Zahlung * * * Ạb|tre|tung, die; , en: das ↑ Abtreten (3). * * * Abtretung, Zession, 1) Völkerrecht: Wechsel der …
2Abtretung (Deutschland) — Abtretung ist im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar), der dann neuer Gläubiger wird.… …
3Abtretung (Schweiz) — Abtretung (auch Zession vom lateinischen cessio) ist im schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1 OR die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger… …
4Sicherungsabtretung — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …
5Sicherungszession — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …
6Zessionskredit — Die Sicherungsabtretung ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung nicht Befriedigung eines Gläubigers wegen seiner (Kredit ) Forderung bezweckt, indem der Schuldner dem Gläubiger sicherungshalber eine Forderung… …
7Kredithandel — ist im Kreditwesen der Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder spezifischen Unternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit… …
8Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …
9Cession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …
10Einzelzession — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …