steuerschuld
1Steuerschuld — Steu|er|schuld 〈f. 20〉 Steuern, die noch gezahlt werden müssen * * * Steu|er|schuld, die (Steuerw.): a) Steuer, die noch gezahlt werden muss; b) Verpflichtung, eine bestimmte Steuer zu zahlen. * * * Steuerschuld, Steuerbetrag, der Geldbetrag,… …
2Steuerschuld — Der Steuerbetrag (Steuerschuld) ist der absolute Wert einer zu entrichtenden Steuer. Für jede Besteuerungseinheit (Einheit der Bemessungsgrundlage) wird für einen Besteuerungszeitraum ein Betrag festgelegt. Siehe auch: Steuerbetragselastizität,… …
3Steuerschuld — I. Abgabenordnung:Die vermögensrechtliche Verpflichtung des ⇡ Steuerschuldners im ⇡ Steuerschuldverhältnis, den Steueranspruch des Steuerberechtigten zu erfüllen. 1. Entstehung: Die St. entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das …
4Steuerschuld — Steu|er|schuld …
5Aufteilung der Steuerschuld — ⇡ Gesamtschuldner, ⇡ Ergänzungsbescheid …
6Grunderwerbsteuer (Österreich) — Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % von der Gegenleistung. Rechtsgrundlage für die Steuer ist das… …
7Einkommensteuer (Vereinigte Staaten) — Die Einkommensteuer in den Vereinigten Staaten ist eine Steuer, die unabhängig voneinander vom Bund, einigen Bundesstaaten und einzelnen Gemeinden auf Einkommen verschiedener Art erhoben wird. Aufgrund einer Vielzahl von politischen… …
8Einkommensteuer in den Vereinigten Staaten — Die Einkommensteuer in den Vereinigten Staaten ist eine Steuer, die unabhängig voneinander vom Bund, einigen Bundesstaaten und einzelnen Gemeinden auf Einkommen verschiedener Art erhoben wird. Aufgrund einer Vielzahl von politischen… …
9Stundung (Steuerrecht) — Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft. Anders als die Stundung im schuldrechtlichen Sinne stellt die Stundung von Steuern einen Verwaltungsakt dar. Inhaltsverzeichnis …
10Stiftungseingangssteuergesetz — Nach dem Stiftungseingangssteuergesetz fällt für unentgeltliche Zuwendungen an eine österreichische Privatstiftung[1] eine Eingangssteuer von 2,5% der Zuwendung an. Begünstigungen des Erbschafts und Schenkungssteuergesetzes (z. B. die… …