steuermindernd
1steuermindernd — steu|er|min|dernd 〈Adj.〉 die Steuerbelastung verringernd, von der Steuer absetzbar ● eine Summe steuermindernd geltend machen * * * steu|er|min|dernd <Adj.> (Steuerw.): eine zu zahlende Steuer in ihrer Höhe verringernd: etw. s. geltend… …
2steuermindernd — steu|er|min|dernd …
3Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 …
4Geringwertige Wirtschaftsgüter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist ein… …
5Geringwertiges Wirtschaftsgut — Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 deutschen Einkommensteuergesetz ist seit dem 1. Januar 2010 ein Wirtschaftsgut, welches zum Anlagevermögen gehört, Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert… …
6Sofortabschreibung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist ein… …
7Empfängerbenennung — bezeichnet in Deutschland ein von der Finanzbehörde betriebenes Verfahren auf Grundlage von § 160 Abgabenordnung (AO). Dabei wird der Steuerpflichtige aufgefordert, den Empfänger von Zahlungen zu benennen. Die Benennung des Empfängers von… …
8Abfertigung (Arbeitsrecht) — Die Abfertigung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht in Österreich. Aktuelles System Seit dem 1. Jänner 2003 existiert in Österreich mit der Mitarbeitervorsorgekasse, so der gebräuchliche Begriff, ein neues Modell zur Abfertigung der Arbeitnehmer …
9Abgeltungsteuer (Deutschland) — Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …
10Affektionsinteresse — Als Affektionsinteresse (=Liebhaberinteresse, auch: Affektionswert, Affektionspreis) wird im Schadensersatzrecht das wirtschaftlich nicht messbare Interesse bezeichnet, das vom Schädiger grundsätzlich nicht ersetzt werden muss. Dies beinhaltet… …