steuerbemessungsgrundlage

  • 1Steuerbemessungsgrundlage — Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.): bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt. * * * Steuerbemessungsgrundlage,   die Größe, die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde… …

    Universal-Lexikon

  • 2Steuerbemessungsgrundlage — Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch physische oder monetäre Größe, die als Grundlage für den anzuwendenden Steuertarif dient und die der Ermittlung der Steuerschuld zugrunde gelegt wird. Beispiele: Hubraum oder Gewicht bei der Kfz… …

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  • 3Steuerbemessungsgrundlage — ⇡ Bemessungsgrundlage …

    Lexikon der Economics

  • 4Steuerbemessungsgrundlage — Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 5Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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  • 6Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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  • 7Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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  • 8Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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  • 9Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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  • 10Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …

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