steuerbemessungsgrundlage
1Steuerbemessungsgrundlage — Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.): bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt. * * * Steuerbemessungsgrundlage, die Größe, die der Berechnung der Steuerschuld zugrunde… …
2Steuerbemessungsgrundlage — Die Steuerbemessungsgrundlage ist die technisch physische oder monetäre Größe, die als Grundlage für den anzuwendenden Steuertarif dient und die der Ermittlung der Steuerschuld zugrunde gelegt wird. Beispiele: Hubraum oder Gewicht bei der Kfz… …
3Steuerbemessungsgrundlage — ⇡ Bemessungsgrundlage …
4Steuerbemessungsgrundlage — Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge …
5Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
6Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
7Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
8Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
9Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …
10Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …