steuerabzug

  • 91Abzugsteuern — 1. Steuerrechtlicher Begriff für Steuern, die nicht vom Empfänger einer Zahlung bezahlt werden, sondern von der auszahlenden Stelle direkt an die Finanbehörde zu leisten sind. Da der Abzug zumeist an der Ertrags bzw. Einkunftsquelle erfolgt, wird …

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  • 92Aufsichtsratsteuer — eine ⇡ Quellensteuer auf Aufsichtsratsvergütungen an beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder oder beschränkt steuerpflichtige Mitglieder gleichartiger Überwachungsgremien inländischer Kapitalgesellschaften (§ 50a I–III EStG). Die A.… …

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  • 93Aufsichtsratsvergütung — 1. Begriff: Vergütung jeder Art, die an Mitglieder des ⇡ Aufsichtsrats gewährt wird (nicht jedoch Auslagenersatz); kann in einer festen Vergütung oder in einem Anteil am Gewinn bestehen (§ 113 AktG). Vgl. auch ⇡ Tantieme. 2. Steuerliche… …

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  • 94Gewinnanteil des Gesellschafters — I. Handelsrecht:Anteilige, quotenmäßige Anspruch des Gesellschafters auf Beteiligung am ⇡ Gewinn einer Gesellschaft. 1. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestimmt sich der G. nach dem Gesellschaftsvertrag; grundsätzlich hat jeder… …

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  • 95Gewinnausschüttung — Auszahlung von Gewinnanteilen (⇡ Gewinnverwendung). I. Kapitalgesellschaften:1. Formen: (1) Unmittelbar an GmbH Gesellschafter, (2) gegen ⇡ Coupons an Aktionäre (⇡ Dividende), (3) im Wege der Kapitaldividende und/oder ⇡ Rückvergütung.… …

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  • 96Kapitalertragsteuer — I. Steuerrechtliche Regelungen:1. Begriff: Die K. ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Für den unbeschränkt Steuerpflichtigen (Steuerinländer) wirkt sie als Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer (ggf. Erstattung überzahlter …

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  • 97Nebeneinkünfte — steuerrechtlicher Begriff. N. sind grundsätzlich einkommen /lohnsteuerpflichtig. Ausnahme: (1) Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. als Übungsleiter, Betreuer, Pfleger o.Ä.) in Höhe von 1.848 Euro (§ 3 Nr. 26… …

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  • 98Quellensteuern — I. Außensteuerrecht:1. Begriff: a) Q. i.w.S. sind alle Steuern, die vom ⇡ Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der ⇡ beschränkten Steuerpflicht direkt vom Ertrag erhoben werden. b) Q. i.e.S. sind alle Steuern, die vom Quellenstaat im… …

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  • 99Steuerausländer — 1. Eine nicht amtliche Bezeichnung für einen beschränkt Steuerpflichtigen. Beschränkt Steuerpflichtige haben ihren ⇡ Wohnsitz und ⇡ gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands und sind daher zumeist Ausländer. 2. Ausländische Arbeitgeber:… …

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