staatenlosigkeit
1Staatenlosigkeit — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …
2Staatenlosigkeit — Staa|ten|lo|sig|keit, die; : das Staatenlossein …
3Staatenlosigkeit — Staa|ten|lo|sig|keit, die; …
4Staatenlose — sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung. Staatenlos kann man durch …
5Doppelbürger — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …
6Doppelstaatsbürgerschaft — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …
7Doppelte Staatsangehörigkeit — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …
8Doppelte Staatsbürgerschaft — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …
9Ehrenstaatsbürgerschaft — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …
10Einbürgerungspolitik — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… …